RECHTSANWALT
C. André Kanzog
Fachanwalt für Strafrecht

offensiv - konsequent - qualifiziert

Zusammenarbeit

Werte Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie ein strafrechtliches Mandat nicht oder nicht allein betreuen möchten, arbeite ich gern mit Ihnen zusammen und zwar unabhängig davon ob ich für Sie bzw. Ihren Mandanten im Hintergrund „inkognito“ beratend tätig werden soll, ob eine Teamverteidigung im Interesse Ihres Mandanten liegt oder die Verteidigung von mehreren Beschuldigten im Rahmen einer Sockelverteidigung koordiniert werden soll. In jedem Fall können Sie sich darauf verlassen, dass ich stets kollegial mit Ihnen zusammenarbeite und ohne ausdrückliche Absprache mit Ihnen keine Folgemandate Ihres Mandanten annehme. Nachstehend möchte ich für diejenigen Kollegen, welche in ihrer täglichen Praxis wenig mit Strafverteidigung in Berührung kommen, einige Denkanstöße zu den einzelnen Konstellationen mit auf den Weg geben.

Abgabe der Verteidigung an einen Spezialisten
Auch wenn es schwer fallen mag eigene (potentielle) Mandate abzugeben, so hat die Abgabe eines Mandats an einen hierauf spezialisierten Kollegen – und hier spreche ich aus eigener praktischer Erfahrung, da ich regelmäßig rechtsgebietsfremde Anfragen mit dem Hinweis auf entsprechende Fachanwaltschaften beantworte – sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten Vorteile. Einerseits kann sich der abgebende Rechtsanwalt auf seine Kernrechtsgebiete konzentrieren und entgeht etwaigen Haftungsrisiken; andererseits profitiert der betreffende Mandant von der strafrechtlichen Spezialisierung und den Fähigkeiten eines ausgewiesenen Strafverteidigers. Aus meiner praktischen Erfahrung heraus hat nämlich der rechtzeitige Wechsel zu einem spezialisierten Strafverteidiger schon einige Mandanten vor Haftstrafen bewahrt oder diese aus der Untersuchungshaft gebracht. In jedem Fall wird Ihr Mandant es Ihnen danken!

Die Teamverteidigung
Gerade in umfangreichen Verfahren kann diese Form der Verteidigung durch mehrere Verteidiger ein wesentlicher Erfolgsfaktor sein, da eine strukturierte Aufgabenverteilung oftmals zu einer Optimierung der Gesamtverteidigung führen wird. Die Verteidigung im Team ermöglicht es unter anderem parallel zum Verfahren Anträge bzw. Erklärungen vorzubereiten, leichter Fehler oder Widersprüche aufzudecken, die Zeugenbefragung druckvoller zu gestalten („Kreuzverhör“), einer Übermacht an prozessualen „Gegnern“ bei deren Zeugenbefragungen, Anträgen und Plädoyers entgegenzuwirken sowie den Defizit bei der „Manpower“ gegenüber den Ermittlungsbehörden auszugleichen. Zudem kann die Ergänzung eines bestehenden Verteidigerteams durch einen ortsansässigen Verteidiger, welcher die Gewohnheiten der Richter und Staatsanwälte kennt, sinnvoll sein.

Die Sockelverteidigung
Die Entwicklung von strategischen und taktischen Gemeinsamkeiten in Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte mit gleichgelagerten Interessenlagen ist vielfach unentbehrlich und gehört zu einer sachgerechten Verteidigung schlichtweg dazu. Gleichzeitig birgt diese Koordinierung der Verteidigung freilich auch nicht unbeachtliche Risiken, da auch im Rahmen der Sockelverteidigung der jeweilige Strafverteidiger nur in den strafprozessualen und berufsrechtlich zulässigen Grenzen tätig werden darf.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
C. André Kanzog
Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt