RECHTSANWALT
C. André Kanzog
Fachanwalt für Strafrecht

offensiv - konsequent - qualifiziert

Kosten

Transparenz ist mir – auch hinsichtlich der Kosten – sehr wichtig. Zudem haben Sie ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, welche Kosten in Ihrer Rechtsangelegenheit entstehen können. Da diese jedoch von vielen Faktoren abhängen, lässt sich diese Frage oftmals nicht pauschal beantworten. Dennoch möchte ich Ihnen einige Anhaltspunkte mit auf den Weg geben.

Zunächst ist zwischen den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren samt Auslagen zu unterscheiden. Sodann sind das einschlägige Rechtsgebiet und der Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts sowie die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und welche Leistungen diese abdeckt von Bedeutung.

In Strafsachen sieht der Gesetzgeber, soweit keine individuelle Gebührenvereinbarung getroffen wird, Gebührenrahmen vor. Innerhalb dieser richtet sich die konkrete Gebühr vor allem nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie nach den Einkommensverhältnissen des Auftraggebers (§ 14 Abs. 1 Satz 1 RVG). Demgegenüber richtet sich in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Rechtsanwaltsvergütung nach dem Gegenstandswert der Sache.

Sie sehen also, dass ein Fachanwalt grundsätzlich nicht teurer sein muss als ein Nichtfachanwalt und dass konkrete Angaben zu den möglicherweise entstehenden Kosten realistischerweise erst gegeben werden können, wenn ich Ihren individuellen Sachverhalt kenne. Selbstverständlich gehört dann auch die Information über die zu erwartenden Kosten zu der anwaltlichen Beratung dazu.

Bitte sehen Sie „nur“ aus Kostengründen nie von der Beauftragung eines Rechtsanwalts ab. Eine strafrechtliche Verurteilung oder ein Prozessverlust können unter Umständen wesentlich teurer sein. Für die Kostenfrage sollte sich stets eine für beide Seiten gerechte Lösung finden lassen.